Datenschutzschulung

Die Datenschutz-grundschulung

Vor dem Antritt einer Person als Datenschutzzuständiger (DSZ) einer Gemeinde muss die nachfolgende FKÖ-interne Schulung durchlaufen werden. Diese Schulung ist wichtig, um die Datenschutzstrukturen der FKÖ (insbesondere in einer Notsituation) zu kennen und die richtigen gesetzlich vorgeschriebenen Schritte setzen zu können. Die gesamte Schulung dauert 90 Minuten.

1 Die rechtlichen Grundlagen

2 Die Datenschutzordnung der FKÖ

3A Die Umsetzung der DSO

3B Datenschutz-Maßnahmen

4 Datenverarbeitungs-verzeichnis

5 Weiterführende Infos

Info für die Gemeinde Datenschutz in der Gemeinde

Wichtige Dokumente

Datenschutzzuständige der Gemeinde können die erforderlichen Dokumente hier herunterladen:

Der korrekte Datenschutz-Hinweis auf einer Gemeinde-Homepage:

Hinweise:

  • Der Zugang auf eine eigene Datenschutz-Seite muss, wie beim Impressum, von jeder Unterseite der Homepage gegeben sein.
  • Der Hinweis auf den DSB der FKÖ ist unbedingt erforderlich!

Sollten Sie zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an uns:

 

Name der Gemeinde
PLZ, Ort, Adresse

 

Datenschutzbeauftragter der Gemeinde:
Name – E-Mail-Adresse

 

Alternativ können Sie sich auch an den Datenschutzbeauftragten der Freikirchen in Österreich (FKÖ) wenden: datenschutz@freikirchen.at