Kinderschutz
Kinderschutz im BEG
Kinder sind ein Geschenk Gottes – und sie verdienen unseren besonderen Schutz.
In unseren Gemeinden sollen Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen, angenommen sein und Glauben auf eine gute Weise erleben können. Weil wir Kinder lieben, nehmen wir das Thema Kinderschutz sehr ernst.
Wie öffentlich gewordene Fälle zeigen, werden Kinder leider auch in christlichen Familien und Gemeinden Opfer von Gewalt. Gerade weil wir als Christinnen und Christen an der Liebe zueinander erkannt und gemessen werden, wollen wir uns umso mehr bemühen, unsere Kinder vor Gewalt zu schützen.
Die Kinderschutzordnung soll uns dabei eine klare Orientierung und Hilfe geben.
Der Bund Evangelikaler Gemeinden (BEG) ist Teil der Freikirchen in Österreich (FKÖ). Seit 2022 gilt dort eine verbindliche Kinderschutzordnung, an die sich alle Gemeinden und Werke verpflichtend halten. In der Rahmenordnung der Freikirchen in Österreich und der jährlich aktualisierten Standard-Kinderschutzordnung sind die verbindlichen Grundlagen festgelegt.
Jede BEG-Gemeinde hat darüber hinaus die Möglichkeit, eine eigene Kinderschutzordnung zu verfassen, um sie an die räumlichen und personellen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Diese Ordnung wird anschließend der Bundesleitung zur Prüfung vorgelegt.
Ansprechpersonen
Jede BEG-Gemeinde hat einen Kinderschutzbeauftragten.
Er oder sie ist Ansprechpartner in Verdachtsfällen, achtet auf die Umsetzung der Kinderschutzordnung und steht für Fragen zur Verfügung.
Darüber hinaus kann die Ombudsstelle der Freikirchen in Österreich als vertrauliche Beschwerde- und Kontaktstelle bei Missbrauchsfällen kostenlos und auf Wunsch anonym kontaktiert werden:
Freizeit
Der Kinderschutz gilt nicht nur für Gottesdienste, sondern für alle Veranstaltungen des BEG.
Für Freizeiten und Kinder-/Jugendprogramme wurde innerhalb des BEG eine eigene Vorlage entwickelt:
Unterstützung und Schulungen
Für Anliegen und Fragen rund um den Kinderschutz im BEG ist Michael Bozanovic verantwortlich: 0660 7681905, kinderschutz@beg.or.at
Michael unterstützt Gemeinden gerne auch bei der Organisation von Kinderschutzschulungen vor Ort.
Hier findest du eine Übersicht über aktuelle Schulungstermine:
Keine Einträge vom 12.11.2025 bis zum 12.11.2026.
Unsere Mitarbeiter verpflichten sich:
- eine Kinderschutzschulung zu besuchen, welche alle drei Jahre wiederholt wird
- einen Strafregisterauszug vorzulegen, welcher nach fünf Jahren erneut angefordert wird
- zur Einhaltung unserer Selbstverpflichtung
Unsere Selbstverpflichtung beinhaltet folgende Punkte:
- Ich sehe jeden Menschen als Geschöpf Gottes, das ich mit Würde behandeln will, dem ich Respekt entgegenbringen will, dessen Begabungen ich fördern und dessen Charakter ich stärken will.
- Weil jeder Mensch nach dem Ebenbild Gottes geschaffen ist, schütze ich die mir anvertrauten jungen Menschen vor körperlichem und seelischem Schaden.
- Mein Interesse und mein Bemühen gilt dem Fördern und Reifen der mir anvertrauten Menschen in ihrer Beziehung zum lebendigen Christus. Ich binde sie nicht an mich.
- Ich verpflichte mich, ihre Offenheit und ihre Beziehung zu mir nicht auszunutzen oder zu missbrauchen.
- Insbesondere nehme ich ihr Schamgefühl, ihre individuellen Grenzempfindungen und ihre Intimsphäre wahr und respektiere sie.
- Ich zwinge niemanden, bestimmte geistliche Entscheidungen zu treffen (u.a. Bekehrung), und ich arbeite weder mit Schamgefühl noch mit Gruppenzwang. Sollte ich den Eindruck haben, dass mit Scham oder Gruppenzwang gearbeitet wird, werde ich das sofort ansprechen.
- Wenn ich von psychischer oder körperlicher Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Gefahr erfahre, wende ich mich an die Vertrauensperson(en) der Gemeinde, um für mich und die betroffene Person Hilfe zu finden. Ich nehme zu Kenntnis, dass ich hier eine rechtliche Meldepflicht habe.
- Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht stehende zu tun, damit in unserer gemeindlichen und diakonischen Arbeit, sexuelle Gewalt und jede andere Form von Gewalt verhindert wird. Ich bin gegen diskriminierendes, sexistisches und rassistisches Verhalten.
- Ich halte mich an die Standard-Ordnung der Freikirchen Österreich zum Kinder- und Jugendschutz. (Quelle: KINDERSCHUTZ-Richtlinie FKÖ)