Kinderschutz

Kinderschutz im BEG

Als BEG ist es unser Anliegen eine Kultur des respektvollen Miteinanders zu schaffen.

 

Dazu ist es notwendig, unseren Umgang miteinander zu reflektieren, sprachfähig zu werden und Grenzen zu setzen. Weil unsere eigenen Grenzen verletzt wurden, nehmen wir nicht mehr wahr, wie wir die Grenzen anderer und insbesondere von Kindern verletzen!

 

Gewalt ist immer eine Form von Grenzverletzung. Insbesondere Kinder wollen wir davor schützen. Deswegen betrifft Kinderschutz nicht nur Leiter und Mitarbeiter, sondern jedes Gemeindemitglied!

Kinderschutzordnung

Eine Kinderschutzordnung regelt, wie innerhalb der Gemeinde der Kinderschutz gewährleistet wird. Sie muss u.a. folgende Punkte beinhalten:

  • Formen von Gewalt und ihre Definition
  • Kinderschutzbeauftragte/r der Gemeinde
  • Maßnahmen zum Kinderschutz
  • Verfahren bei einem Verdachtsfall

Für jede Gemeinde gilt die Standard-Ordnung der Freikirchen in Österreich.

Jede Gemeinde kann aber auch eine eigene Kinderschutzordnung erstellen, um Maßnahmen auf ihre Gegebenheiten hin zu optimieren. Diese ist in Rücksprache mit dem BEG zu erstellen und muss von der Bundesleitung genehmigt werden.

 

Da die Kinderschutzordnung auch Veranstaltungen des BEG umfasst, kann für Freizeiten oder Events der Jungen Generation diese Vorlage verwendet und angepasst werden

Meldung eines Verdachtsfalles

Der Kinderschutzbeauftragte der Gemeinde ist Ansprechperson bei einem Verdachtsfall. Darüber hinaus kann auch die Ombudsstelle der FKÖ kontaktiert werden.

Kinderschutzschulungen

Gemeindeleiter sowie Leiter und Mitarbeiter der Jungen Generation sind verpflichtet an regelmäßigen Kinderschutzschulungen teilzunehmen.

Ansprechperson

Für Anliegen und Fragen rund um den Kinderschutz im BEG ist Michael Bozanovic verantwortlich.

 

Er unterstützt in der Erstellung einer eigenen Kinderschutzordnung und in der Organisation von Kinderschutzschulungen vor Ort:

0660 7681905, kinderschutz@beg.or.at

Kinderschutz ist nicht nur eine Pflicht, sondern Ausdruck von Liebe.

Unsere Mitarbeiter verpflichten sich:

  • eine Kinderschutzschulung zu besuchen, welche alle drei Jahre wiederholt wird
  • einen Strafregisterauszug vorzulegen, welcher nach fünf Jahren erneut angefordert wird
  • zur Einhaltung unserer Selbstverpflichtung

Unsere Selbstverpflichtung beinhaltet folgende Punkte:

  • Ich sehe jeden Menschen als Geschöpf Gottes, das ich mit Würde behandeln will, dem ich Respekt entgegenbringen will, dessen Begabungen ich fördern und dessen Charakter ich stärken will.
  • Weil jeder Mensch nach dem Ebenbild Gottes geschaffen ist, schütze ich die mir anvertrauten jungen Menschen vor körperlichem und seelischem Schaden.
  • Mein Interesse und mein Bemühen gilt dem Fördern und Reifen der mir anvertrauten Menschen in ihrer Beziehung zum lebendigen Christus. Ich binde sie nicht an mich.
  • Ich verpflichte mich, ihre Offenheit und ihre Beziehung zu mir nicht auszunutzen oder zu missbrauchen.
  • Insbesondere nehme ich ihr Schamgefühl, ihre individuellen Grenzempfindungen und ihre Intimsphäre wahr und respektiere sie.
  • Ich zwinge niemanden, bestimmte geistliche Entscheidungen zu treffen (u.a. Bekehrung), und ich arbeite weder mit Schamgefühl noch mit Gruppenzwang. Sollte ich den Eindruck haben, dass mit Scham oder Gruppenzwang gearbeitet wird, werde ich das sofort ansprechen.
  • Wenn ich von psychischer oder körperlicher Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Gefahr erfahre, wende ich mich an die Vertrauensperson(en) der Gemeinde, um für mich und die betroffene Person Hilfe zu finden. Ich nehme zu Kenntnis, dass ich hier eine rechtliche Meldepflicht habe.
  • Ich verpflichte mich, alles in meiner Macht stehende zu tun, damit in unserer gemeindlichen und diakonischen Arbeit, sexuelle Gewalt und jede andere Form von Gewalt verhindert wird. Ich bin gegen diskriminierendes, sexistisches und rassistisches Verhalten.